Amtsangemessene Alimentation

Dies soll zur Wahrung von Ansprüchen erfolgen, die Beamtinnen und Beamten entstehen könnten, wenn das derzeit noch im Entwurf befindliche Gesetz rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten sollte und sie dadurch in ihrer individuellen Situation trotz seiner Regelungen weiterhin zu einer nicht amtsangemessenen Besoldung führen sollte.

Der dbb m-v hatte sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Erarbeitung des Gesetzentwurfes für eine lineare Erhöhung der Besoldung aller Besoldungsgruppen eingesetzt und zunächst positiver Signale seitens des Landes erhalten (siehe Pressemitteilung vom 19.09.2023).

Die Hoffnung auf eine solche auch attraktivitätssteigernde Maßnahme für die Beamten und Beamtinnen sowie der Glaube an eine vertrauensvolle und wertschätzende Verhandlungskultur sind durch den in der Kabinettssitzung am 19.12.2023 vorgestellten umformulierten Gesetzentwurfs erschüttert worden (siehe Pressemitteilung vom 20.12.2023).

Wir erwarten, dass die Umsetzung des Tarifabschlusses weiterhin entsprechend der Zusage aus dem Koalitionsvertrag Ziffer 29 (Zeile 252 ) zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten in M-V wie angekündigt erfolgt. 

Widerspruch und Antrag auf amtsangemessene Alimentation sind hiervon unabhängig!

Hier finden Sie zwei Muster für den Widerspruch einschließlich Antrag auf amtsangemessene Alimentation. Bitte wählen Sie den ggf. für Sie zutreffenden Antrag aus.

Beide Anträge sind im Word-Format .docx als Download auf der Internetseite des dbb m-v verfügbar.

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