Gründe für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft
Gewerkschaften werden in den Beteiligungsverfahren bei Gesetzen und Verordnungen hinzugezogen, durch die die Belange von Beschäftigten berührt werden, z. B. Personalvertretungsgesetze, Arbeitsschutzgesetze, Haushaltsgesetze, Besoldungs- und Beihilfevorschriften, Disziplinargesetze. Durch mündliche und schriftliche Stellungnahmen in Fachausschüssen des Landtags und bei öffentlichen Anhörungen machen Gewerkschaften auf die Perspektive der Beschäftigten aufmerksam und können Regelungsinhalte von rechtlichen Vorschriften beeinflussen.
Gewerkschaften suchen regelmäßig das Gespräch mit der Landesregierung und rücken wichtige allgemeine Angelegenheiten von Beschäftigten in den Fokus.
Angestellte Arbeitnehmende nehmen an Warnstreiks und Streiks teil, um gute Verhandlungsergebnisse für Tarifverträge zu erzielen. Das dürfen Verbeamtete nicht. Mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft und ihrem Beitrag unterstützen sie jedoch die aktive Gewerkschaftsarbeit, also u. a. auch die Organisation von solchen Arbeitskampfmaßnahmen. Die Verhandlungsergebnisse für die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Länder werden zumeist 1:1 auf die jeweiligen Verbeamteten übertragen.
Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern individuelle Beratung und Rechtsschutz bei allen im Zusammenhang mit der Arbeit stehenden Situationen. Fachgewerkschaften sind spezialisiert auf bestimmte Berufsgruppen und verfügen über vielfälige Erfahrungen und fachbezogenes Wissen zu den arbeitsrechtlichen Bedingungen der Beschäftigten.
Mitglied werden bei der DVG MV
Bei Fragen zur Mitgliedschaft, Beiträgen und zur Zahlungsabwicklung sowie bei Probleme mit der Abbuchung helfen wir gerne weiter.
Antrag auf Mitgliedschaft
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Beiträge
Die Beiträge für die DVG MV sind nach dem monatlichen Nettoeinkommen gestaffelt und als Jahresbeitrag per Lastschrifteinzug zu entrichten. Für Auszubildende gibt es Sonderkonditionen.
Monatliches Nettoeinkommen | Jahresbeitrag |
in Form einer Ausbildungsvergütung: | Stufe 1 in Höhe von 15,34 € |
bis zu 1.023 €: | Stufe 2 in Höhe von 30,68 € |
bis zu 1.534 €: | Stufe 3 in Höhe von 46,02 € |
bis zu 2.045 €: | Stufe 4 in Höhe von 61,36 € |
über 2.045 €: | Stufe 5 in Höhe von 76,69 € |
Alle Mitglieder haben Zugang zu Leistungen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes über das dbb Rechtsschutzzentrum und können z. B. auch die dbb Vorteilswelt nutzen.